Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: Sondervereinbarungen, soweit diese von uns schriftlich bestätigt sind; die vorliegenden AGB; gesetzliche Regelungen.
1.3 Den AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn bereits bisher Vertragsabschlüsse auf Basis der AGB des Auftraggebers erfolgt sind, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widersprechen oder wenn in den AGB des Auftraggebers deren Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Auch Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu den AGB des Auftraggebers.
1.4 Der Auftraggeber berechtigt uns im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zur elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken sowie zur Auftragsdatenverarbeitung. Sobald die gesetzliche Verpflichtung besteht, verpflichtet sich der Auftraggeber im Sinne des § 14 BGB zur Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung im Sinne der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 in der jeweils geltenden Fassung.
1.5 Für die Leistungen der von uns beauftragten Dritten gelten ebenfalls die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen unseres Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Vertragsabschluss
2.2 Mündliche, telefonische, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarungen, wie Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen, Stornos etc. werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Stillschweigen unsererseits gilt nicht als Zustimmung. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme sowie eine solche durch tatsächliches Entsprechen gelten zu lassen.
2.3 Mehrere Schuldner einer Leistung gelten als Gesamtschuldner.
3. Durchführung der Arbeiten
3.2 Die Leute des Möbelspediteurs, sofern nichts anderes vereinbart ist, sind nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
3.3 Für mögliche Fristverzögerungen bei der Auftragsabwicklung oder verspätete Abholung übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, in diesem Zusammenhang keinerlei Ersatzansprüche, egal welcher Art und welchen Rechtsgrundes, geltend zu machen.
3.4 Ereignisse höherer Gewalt – gleichgültig, ob sie bei uns oder beim weiteren Frachtführer eintreten – berechtigen uns, die Auftragsabwicklung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Auftragsabwicklung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wie beispielsweise Transportbehinderungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskampfmaßnahmen.
4. Handwerkervermittlung
5. Transportsicherung
6. Zusatzleistungen
7. Trinkgelder
8. Ansprechpartner
9. Preise
9.2 Wir sind berechtigt, die vereinbarten Preise bei von uns nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen im Umfang dieser Änderungen anzuheben. Dies gilt insbesondere bei Änderungen von anderen mit der Leistungserbringung im Zusammenhang stehenden Kosten (wie z. B. Für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, etc.) und bei Änderung von Gebühren, Steuern und Abgaben.
9.3 Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können von uns ohne weitere Voraussetzungen zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
10. Aufrechnung
11. Abtretung
12. Haftung
13. Haftungsausschlussgründe (§§451d-451g HGB)
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
- Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
- Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat
- Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes – insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
14. Schadensanzeige
14.1 Wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht spätestens am Tag der Ablieferung des Gutes schriftlich angezeigt wurde.
14.2 Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt wurde gem. § 451 f HGB.
14.3 Ausgenommen sind Schäden an technischen Geräten da der Auftragnehmer diese nicht auf Funktionalität vor dem Umzug prüfen kann.
15. Stornokosten
15.1 Bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 50% der Auftragssumme fällig.
15.2 Bei Kündigung des Auftrages ab 3 Tage vor dem Umzugsdatum, wird der gesamte Umzugspreis (gemäß Angebot) sofort fällig.
16. Schlichtungsstelle Umzug
www.schlichtungsstelle-umzug.de